Stoßzeit ist von 06:00 Uhr bis 17:59 Uhr. Nebenzeit ist von 18:00 Uhr bis 05:59 Uhr. Der Zuschlag gilt von Montag bis Freitag. Für Zeitfenster an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen (wie z.B. der Ostermontag) wird zur Stoßzeit kein Zuschlag berechnet. Hier finden Sie alle Informationen.