Für eine Ladung veterinären Ursprungs, die über Fährunternehmen befördert wird, erlaubt die NVWA die Durchführung einer Dokumentenkontrolle (D-Check) auf der Grundlage einer Kopie Ihres Zertifikats. Ihre GGB-Erklärung erhält dann den Status „Dokument vorläufig konform“, auch bekannt als „vorläufig D-konform“.
Sie können das Fährterminal verlassen, nachdem Sie dem Zoll nachgewiesen haben, dass Ihre Sendung den Status „Dokument vorläufig konform“ hat.
Sie können diesen Status auf zwei Arten nachweisen:
1) Über die Druckfunktion (PDF)
2) Über eine E-Mail-Benachrichtigung