Das Notfallverfahren wird nur eingesetzt, wenn Computersysteme nicht funktionieren oder wenn eine Kommunikation zwischen Computersystemen nicht möglich ist. Das Notfallverfahren darf nur verwendet werden:
- wenn der Zoll eine Störung im automatisierten System für „Einbringen“ auf der Website des Nationalen Helpdesk Zoll bekannt gibt oder
- nach Zustimmung des Zolls in anderen Fällen
Der Einsatz dieses Notfallverfahrens ist ausschließlich in Situationen zulässig, in denen eine nachweisbare logistische Notwendigkeit besteht, insbesondere wenn die Freigabe und Abfuhr von Waren andernfalls nicht möglich ist. Die Nutzung muss den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und verhältnismäßig, überprüfbar und angemessen begründet sein.
Störung auf Seiten des Zolls
Liegt eine Störung im automatisierten System für „Einbringen in die EU (ICS2)“ vor, macht der Zoll dies über die Website des Nationalen Helpdesk Zoll bekannt.
- Für die ICS2 Shared Trader Interface / Portal (STI-STP): EU-Portale | Nationaler Helpdesk Zoll (NHD)
- Einbringen in die EU (ICS2): Startseite | Nationaler Helpdesk Zoll (NHD)
Die Störungsnummer ist die Kombination aus Datum und Uhrzeit der Meldung.
Störung nicht auf Seiten des Zolls
Liegt eine Störung in der eigenen Anwendung vor? Dann fragen Sie beim Zoll nach, ob Sie das Notfallverfahren verwenden dürfen:
Zustimmung für Notfallverfahren ENS
- DLTC Douane Maritiem (088) 151 42 75
- Aus dem Ausland: +31 88 151 42 75
Zustimmung für Notfallverfahren ATO
- Douane Rotterdam Haven (088) 153 48 50
- Aus dem Ausland: +31 88 153 48 50
Notfallverfahren
Meldet der Zoll eine Störung im automatisierten System für „Einbringen in die EU (ICS2)“ oder haben Sie die Zustimmung des Zolls, das Notfallverfahren zu verwenden?
Dann können Sie mit dem Notfallverfahren die folgenden Anmeldungen abgeben:
ENS oder ATO vor Ankunft des Schiffes, Schiffsproviantmeldung, für Formalitäten beim Einbringen für das Schiff sowie die Angabe des Verkehrsbegleitungstarifs für Seeschiffe.
Funktionsweise des Notfallverfahrens ENS und ATO
-
ENS: Befolgen Sie das Notfallverfahren vor Ankunft des Schiffes.
Dazu rufen Sie zuerst DLTC Douane Maritiem unter (088) 151 42 75 an.
Aus dem Ausland: +31 88 151 42 75.
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ATO: Befolgen Sie das Notfallverfahren vor Ankunft des Schiffes.
Dazu rufen Sie zuerst Douane Rotterdam Haven Team BU unter (088) 153 48 50 an
Aus dem Ausland: +31 88 153 48 50
Der Zoll gibt an, wie Sie die Anmeldung abgeben können:
- in welcher Form
- auf welche Weise
- zu welchem Zeitpunkt
Nach der Störung
Ist die Störung behoben? Dann senden Sie spätestens am nächsten Werktag nach der Störung die folgenden Daten elektronisch an den Zoll:
- ENS: dann senden wir nachträglich die Sperr-/Kontrollmeldung
- ATO: dann wird die Abbuchung auf der ATO nachträglich elektronisch unterstützt
- Voranmeldung der Ankunft des Verkehrsmittels
-
Notification of Arrival (NA) und Actual Time of Arrival (ATA)
Hinweis: Die NA ist nur erforderlich, wenn der niederländische Hafen der 1. Hafen der Einfuhr in die Union ist. Der Zoll verarbeitet die Ankunftsmeldung nachträglich in der Common Repository-Anwendung (CR) von DG-TAXUD. Das CR ist die zentrale Anwendung zur Verarbeitung von Daten und zur Ansteuerung der Anwendungen der Mitgliedstaaten.
- Die Angabe des Verkehrsbegleitungstarifs. Der Zoll erstellt dann die Rechnung für die Verkehrsbegleitung.
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