Back-up-Verfahren | Notification Crew & Passengers

Das Port Community System (PCS) ist nicht verfügbar

Falls das untenstehende Backup-Verfahren in Kraft ist, wird dies auf der Website von Portbase angegeben.

Wie ist während der Störung zu handeln?

  • Führen Sie eine kontrolle bei der Zeehavenpolitie und/oder der Koninklijke Marechaussee durch, ob Ihre letzten Meldungen vor der Störung eingegangen sind.

  • Wenn das Backup-Verfahren in Kraft ist, reichen Sie Ihre Meldungen direkt per E-Mail bei den Grenzbehörden ein:

    1. Tragen Sie alle Daten im Excel-Format von Portbase ein.

    2. Senden Sie das Excel-Formular per E-Mail an:

    3. Sie erhalten von der Grenzbehörde per E-Mail eine Empfangsbestätigung.

Während des Notverfahrens erfüllen Sie mit der Meldung per E-Mail Ihre Meldepflicht.

Das Notverfahren endet, sobald:

  • die Störung behoben ist (dies wird auf der Website von Portbase gemeldet), oder

  • keine Genehmigung mehr zur Nutzung des Notverfahrens besteht.

Wie ist nach einer Störung zu handeln?

  • Sie müssen Ihre Meldung Bemanning en Passagiers nicht nachträglich über das PCS einreichen.

  • Haben Sie eine Folgemeldung oder Änderung zu einer PAX-Meldung, die Sie während der Störung per E-Mail gesendet haben? Dann reichen Sie die vollständige PAX-Meldung erneut elektronisch ein, einschließlich der Änderungen oder Anpassungen.

  • Haben Sie keine Folgemeldung oder Änderung? Dann müssen Sie die Meldung nicht erneut elektronisch einreichen.

Die Systeme der Grenzüberwachung sind nicht verfügbar

Verfahren bei Störung oder Wartung – Grenzüberwachung

Wie ist während der Störung zu handeln?

  • Wenn eine Störung oder Wartung des Systems der Grenzüberwachung bekannt ist, wird dies über die Seite der Nationale Helpdesk Douane gemeldet.

  • Sie finden diese Meldungen über:

  • In der Meldung steht, ob Sie die PAX-berichten weiterhin über das PCS einreichen können oder ob das noodprocedure in Kraft ist.

1. Weiterhin Einreichung über PCS

  • Während der Störung oder Wartung werden die Meldungen nicht direkt von der Grenzüberwachung verarbeitet, aber sie werden zwischengespeichert.

  • Sobald die Störung/Wartung behoben ist, verarbeitet die Grenzüberwachung die Meldungen nachträglich und Sie erhalten die Empfangsbestätigungen (Antwortmeldungen) mit Verzögerung über das PCS.

  • Kann Ihre Meldung nicht warten, bis die Systemkette wieder funktioniert? Dann nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit der zuständigen Grenzüberwachungsbehörde auf:

2. Noodprocedure

  • Sie dürfen das noodprocedure nur verwenden, wenn dies ausdrücklich auf der Seite der Nationale Helpdesk Douane gemeldet wird oder wenn Sie eine Genehmigung von der Grenzbehörde erhalten haben.

Funktionsweise des noodprocedure:

  1. Tragen Sie alle Daten im Excel-Format von Portbase ein.

  2. Senden Sie das Excel-Formular per E-Mail an:

  3. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail von der Grenzbehörde.

Während des noodprocedure erfüllen Sie mit der Meldung per E-Mail Ihre Meldepflicht.

Das noodprocedure endet, sobald:

  • die Störung behoben ist (dies wird über die Seite der Nationale Helpdesk Douane gemeldet), oder

  • keine Genehmigung mehr zur Nutzung des noodprocedure besteht.

 

Wie ist nach einer Störung zu handeln?

  • Meldungen, die nach Beendigung des noodprocedure dennoch per E-Mail erhalten werden, erhalten eine Antwort mit der Anweisung, die Daten nachträglich elektronisch einzureichen.

  • Haben Sie eine Folgemeldung oder Änderung zu einer PAX-Meldung, die Sie während der Störung per E-Mail gesendet haben? Dann reichen Sie die vollständige PAX-Meldung erneut elektronisch ein, einschließlich der Änderungen oder Anpassungen.

  • Haben Sie keine Folgemeldung oder Änderung? Dann müssen Sie die Meldung nicht erneut elektronisch einreichen.

 

Kontaktinformationen

Koninklijke Marechaussee 
dutch-immigration@mindef.nl 

Zeehavenpolitie 
rotterdam@dutch-immigration.nl 

Nationale Helpdesk Douane 
088-1566655 
nhd.apeldoorn@belastingdienst.nl

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