Die NVWA erlaubt bei veterinären Sendungen über Fährbetreiber, dass die Dokumentenkontrolle (D-Kontrolle) auf Basis einer Kopie des Zertifikats durchgeführt werden kann. Ihre GGB-Anmeldung erhält dann den Status Dokument vorläufig konform, auch bekannt als eine vorläufige D-konform. Sie dürfen das Fährterminal verlassen, wenn Sie beim Zoll nachweisen, dass Ihre Sendung den Status Dokument vorläufig konform hat.
Sie können diesen Status auf zwei Arten nachweisen:
- Über die Druckfunktion (PDF)
- Über eine E-Mail-Benachrichtigung
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