Wie weise ich den Status „Dokument vorläufig konform“ meiner GGB-Anmeldung in der Declaration Food and Consumer Products nach?

Die NVWA erlaubt bei veterinären Sendungen über Fährbetreiber, dass die Dokumentenkontrolle (D-Kontrolle) auf Basis einer Kopie des Zertifikats durchgeführt werden kann. Ihre GGB-Anmeldung erhält dann den Status Dokument vorläufig konform, auch bekannt als eine vorläufige D-konform. Sie dürfen das Fährterminal verlassen, wenn Sie beim Zoll nachweisen, dass Ihre Sendung den Status Dokument vorläufig konform hat.

Sie können diesen Status auf zwei Arten nachweisen: 

  1. Über die Druckfunktion (PDF)
  2. Über eine E-Mail-Benachrichtigung

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