Back-up-Verfahren | Declaration Food and Consumer Products

Das Verfahren ist generisch. In jeder Situation wird beschrieben, wie sowohl während als auch nach einer Störung zu handeln ist.

Port Community System (PCS) ist nicht verfügbar

Während der Störung

Nach Genehmigung durch die NVWA darf der Frachtanmelder neue GGB-Anmeldungen schriftlich über das GGB-Formular einreichen. Dieses kann über die NVWA heruntergeladen werden: BIPVS_20 Noodprocedure afdeling Importkeuring | Voorschrift | NVWA

Unter Angabe des folgenden Textes auf dem GGB-Formular: „STÖRUNG, ELEKTRONISCHE NACHRICHT FOLGT“ darf die GGB-Anmeldung an den üblichen Stellen zur Kontrolle angeboten werden. Nach der Kontrolle wird von der Zollbehörde eine eindeutige Nummer an das GGB vergeben. Für alle Bestimmungen, außer Bestimmung Durchfuhr und VVE, sollte eine Kopie des Zertifikats zum prüfpunkt mitgenommen werden. Das Originalzertifikat bleibt bei der Zollstelle und wird nach Beendigung der Störung von der Zollbehörde gescannt und mit der elektronischen Nummer verknüpft. Sie erhalten während der Störung keine elektronischen Statusmeldungen.

Nach der Störung

Sie können wieder über das normale Verfahren Ihre GGB-Anmeldungen vornehmen. Alle während der Störung eingereichten Papier-GGB-Anmeldungen müssen rückwirkend im PCS registriert werden. Sie erhalten danach eine elektronische GGB-Nummer, die zusammen mit der eindeutigen Nummer, die Sie während der Störung erhalten haben, so schnell wie möglich* der Zollbehörde gemeldet werden muss. Die Zollbehörde verknüpft die elektronische GGB-Nummer in VGC mit dem gescannten Zertifikat. Anschließend übermittelt die Zollbehörde die beiden korrespondierenden Nummern an die NVWA am prüfpunkt, damit weitere Kontrollen ergänzt werden können.

Für Fragen zur Verarbeitung können Sie Kontakt mit unserem Customer Service aufnehmen.

*Achtung! Wenn nicht innerhalb absehbarer Zeit eine elektronische Meldung an die Zollbehörde erfolgt, wird die NVWA die Daten selbst in VGC registrieren. Diese Arbeiten werden dem Frachtanmelder in Rechnung gestellt.

VGC-System der NVWA ist nicht verfügbar

Während der Störung

Wenn die Störung nicht innerhalb einer Stunde nach der Meldung behoben ist und keine Aussicht auf eine schnelle Lösung besteht, wird auf das Notverfahren umgestellt. Die NVWA vor Ort trifft diese Entscheidung. Nach Genehmigung durch die NVWA darf der Frachtanmelder neue GGB-Anmeldungen schriftlich über das GGB-Formular einreichen. Dieses kann über die NVWA-Website heruntergeladen werden: BIPVS_20 Noodprocedure afdeling Importkeuring | Voorschrift | NVWA.

Unter Angabe des folgenden Textes auf dem GGB-Formular: „STÖRUNG, ELEKTRONISCHE NACHRICHT FOLGT“ darf die GGB-Anmeldung an den üblichen Stellen zur Kontrolle angeboten werden. Nach der kontrolle wird von der Zollbehörde eine eindeutige Nummer an das GGB vergeben. Nach der prüfung durch den verantwortlichen Prüfer wird ein unterschriebenes Kopie-Formular mit dem Ergebnis der DOM-Kontrollen mitgegeben. Falls verfügbar, kann auch ein abgewickeltes GGB und (Kopie)Zertifikat mitgegeben werden. Die NVWA registriert die Partien, die während des Backup-Verfahrens mit einer Kopie DOM abgewickelt wurden, in VGC und gibt nach Beendigung der Störung dennoch das unterzeichnete GGB und Kopie-Zertifikat aus.

Nach der Störung

Sie können wieder über das normale Verfahren die GGB-Anmeldungen vornehmen, keine weitere Aktion ist erforderlich. Für Fragen zur Verarbeitung können Sie Kontakt mit unserem Customer Service aufnehmen.

Wichtige Kontaktinformationen

BIP Rotterdam
Zoll E-Mail: Douane.DRH.VWA.Reeweg@belastingdienst.nl
Telefonnummer: 088-1515303

NVWA prüfpunkte
E-Mail: ZWkeurpunten@nvwa.nl
Telefonnummer: 010-4954594

NVWA Zollstelle
E-Mail: zwdc@nvwa.nl
Telefonnummer: 088-1515324

NVWA
Funktionale Anwendungsverwaltung VGC vgc@nvwa.nl
Telefonnummer: 088 – 223 11 16

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