Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem Szenariodokument des Zolls. Suchen Sie nach weiteren Details, zusätzlichen Ausnahmen oder ausgearbeiteten Fallbeispielen? Dann konsultieren Sie das vollständige Dokument ATO Business Scenario’s Seefahrt oder wenden Sie sich an den Zoll.
1. Formen der ATO
Seefracht-Anmelder können die ATO auf zwei verschiedene Arten einreichen, nämlich in Form von:
- TSD-Nachricht mit Master- und House-Daten oder
- TSD-Nachricht nur mit Master-Daten.
Die TSD ist die Temporary Storage Declaration: die Nachricht, die ein Anmelder verwenden muss, um eine ATO beim Zoll einzureichen.
2. Business-Szenarien
2.1 Nicht-Unionswaren
Es besteht keine Verpflichtung, in der ATO auf die ENS zu verweisen, wenn die Waren in einem Mitgliedstaat der Union oder in Nordirland, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Andorra geladen wurden.
2.1.1 Die Niederlande sind der erste Hafen in der Union
Für alle Waren an Bord des Schiffes wurde eine ENS beim Common Repository (CR) eingereicht. Der europäische Zoll weist der eingereichten ENS dann eine MRN zu (Beispiel: 26NL9876).
Einreichung der ATO
Für Waren, die in NL entladen werden, wird eine ATO mittels einer TSD-Nachricht eingereicht. In der TSD wird auf Master-Ebene die MRN der ENS als previous document angegeben.
2.1.2 Die Niederlande sind nicht der erste Hafen in der Union
2.1.2.1 Waren für die Niederlande bleiben im ersten Hafen an Bord des Schiffes
Für alle Waren an Bord des Schiffes wurde eine ENS beim Common Repository (CR) eingereicht.
- Die ENS hat eine MRN erhalten (Beispiel: 26FR9876).
- In dem anderen Mitgliedstaat (Beispiel: Frankreich) bleiben die Waren für NL an Bord des Schiffes, das die Waren in die Union verbracht hat.
Einreichung der ATO
- Für Waren, die in NL entladen werden, wird eine ATO mittels einer TSD-Nachricht eingereicht.
- In der TSD wird auf Master-Ebene die MRN der ENS als previous document angegeben
2.1.2.2 Waren für die Niederlande werden über ein anderes Schiff nach NL gebracht (Umladung)
Für alle Waren an Bord des Schiffes wurde eine ENS beim Common Repository (CR) eingereicht.
- Die ENS hat eine MRN erhalten (Beispiel: 26FR9876).
- In dem anderen Mitgliedstaat (Beispiel: Frankreich) werden Waren für NL auf ein anderes Schiff umgeladen.
- Waren werden unter dem Verfahren Zollversand (T1 oder elektronisches Manifest für Seeverkehr, sofern hierfür eine Genehmigung erteilt wurde) nach NL gebracht oder gehen in Frankreich mit einer REN aus und anschließend mit einer MFX. Für den Seeverkehr ist in den Niederlanden immer eine TSD verpflichtend.
- Während der Reise vom anderen Mitgliedstaat in die Niederlande läuft das Schiff keinen Hafen außerhalb der Union an.
Einreichung der ATO
Für Waren, die in NL entladen werden, wird eine ATO mittels einer TSD-Nachricht eingereicht. In der TSD muss nicht auf die MRN der ENS verwiesen werden (rule C-CARGO-014).
2.1.3 Anmeldung der ATO (ENS-Pflicht: JA)
2.1.3.1 ATO wird eingereicht, aber die ENS fehlt
- Beim Gestellen von Nicht-Unionswaren muss der Anmelder in der ATO auf die MRN der ENS verweisen.
- Der Zoll prüft, ob die ENS, auf die verwiesen wird, in NL bekannt ist. Falls ja, wird die ATO genehmigt. Falls nein, wird die ATO vorläufig genehmigt.
- Eine vorläufig genehmigte ATO wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren in NL eintreffen, erneut validiert. Es wird geprüft, ob die ENS, auf die in der ATO verwiesen wird, im Common Repository existiert.
- Stellt sich heraus, dass die ENS im Common Repository nicht existiert, wird die ATO endgültig abgelehnt.
- Der Zoll betrachtet die Waren als angekommen, wenn die Hafenbehörde die Besuchsnummer (CRN), die der Anmelder in der ATO aufgenommen hat, als angekommen meldet (ATA).
- Lösung bei fehlender ENS: Die Schifffahrtsagentur nimmt Kontakt mit dem Transportunternehmen auf, das die ENS nachträglich einreicht, sodass die ATO endgültig akzeptiert werden kann.
Nichtverfügbarkeit des Common Repository
Bei Nichtverfügbarkeit des Common Repository kann der Zoll entscheiden, das Notfallverfahren in Kraft zu setzen.
Wenn der Zoll die ATA-Meldung erhält, dass das Beförderungsmittel aus der ATO in NL angekommen ist, erhalten die Waren aus der ATO in NL den Status gestellt. Der Zoll entnimmt dann die Gestellungsinformation (die sogenannte PN – Presentation Notification) aus der ATO und der ATA und leitet diese an das Common Repository weiter.
Das Common Repository sendet anschließend die ENS-Daten an den Zoll.
Ist die ENS zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, erhält der Zoll eine Meldung, dass die ENS nicht bekannt ist. Der Zoll erhält vom Common Repository eine Ablehnungsnachricht mit Fehlercode 90 („unknown MRN“). Das Zollsystem lehnt die ATO auf Grundlage des empfangenen Fehlercodes ab.
Erhält der Zoll keine Nachricht vom Common Repository, weil dieses nicht verfügbar ist, wartet das Zollsystem auf eine Nachricht vom Common Repository. Die ATO wird noch nicht abgelehnt. Auch wenn das Common Repository die PN-Nachricht ablehnt (z. B. weil die Sendungsnummer unbekannt ist), bleibt die ATO „vorläufig akzeptiert“.
2.1.3.2 ATO vorläufig genehmigt
- Wenn die ATO vorläufig genehmigt wurde, wartet der Zoll bis zum Zeitpunkt der Ankunft, um zu bestimmen, ob die ATO endgültig genehmigt oder abgelehnt wird.
- Die Ankunft wird aus der PN abgeleitet, die in einer Nachricht an das CR resultiert.
- Ist die ENS im CR nicht bekannt, erhält der Zoll eine Nachricht vom CR, dass die betreffende ENS unbekannt ist, und die ATO wird abgelehnt.
- Ist die ENS bekannt, erhält der Zoll die ENS-Daten und die ATO wird genehmigt.
Dürfen Waren das Terminal verlassen
- Nein, eingetroffene Waren dürfen die RTO nicht verlassen, da sie zuerst eine Sicherheitsselektion auf Basis der ENS (Stop-Funktion) durchlaufen müssen.
- Solange die Waren noch nicht da sind, darf keine Anmeldung für das weiter Verfahren eingereicht werden (Ausnahme: Vorabanmeldung).
2.1.3.3 Fehlen der ENS-House-Filing und Anmeldung der ATO
Wenn eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (TSD) erhalten wird, die auf eine ENS verweist, die nicht vollständig ist, dann wird die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (normal) akzeptiert (Endstatus), sofern die MRN der ENS, auf die die TSD verweist, im CR vorkommt.
Der Verweis auf die ENS ist nur eine der Anforderungen, die die TSD erfüllen muss.
Der Zoll kann Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das ENS-House-Filing dennoch durchgeführt wird (nach dem Entladen bleiben Waren blockiert).
Aufmerksamkeitspunkte
- Ist der supplementary declarant, dessen EORI-Nummer im Master-Teil der ENS-Filing genannt wird, tatsächlich die Partei, die die House-Daten liefern wird? Stimmt die EORI-Nummer?
- Wurde die richtige F-Filing verwendet?
2.1.3.4 Zusätzliche Aufmerksamkeitspunkte bei der ATO-Anmeldung
Wie gehen wir mit ATA-Carnets mit sehr vielen HS-Codes um?
Bezüglich der ATA mit der großen Anzahl an HS-Codes gibt es eine Vereinbarung, dass Kunden mit ATA-Carnets die Waren mit dem höchsten Wert im Trailer/Auto gruppieren. Das Gleiche gilt für NATO-Formulare, wobei es derzeit nur eine Ausnahme in Portbase gibt. Es sind keine Beispiele verfügbar. Die Frage ist jedoch, ob dies akzeptiert bleibt.
Wie gehen wir mit Express- und Postsendungen um?
Für Expresssendungen und Postsendungen müssen derzeit alle HS-Codes angegeben werden. Die Frage ist, ob es in Zukunft eine Alternative geben wird, möglicherweise unter der Bezeichnung (F34)? Wir erfahren derzeit einen Wettbewerbsnachteil auf der Calais-Dover-Route und hoffen, dass eine Lösung in Aussicht steht.
Angabe inside package unit in ENS und ATO
Ein Skid ist ein maßgefertigter Rahmen, meist aus Metall, auf dem mehrere Waren platziert werden können. Skids werden u. a. in der Prozessindustrie für die (Prefab-)Zusammenstellung einer kompletten Anlage verwendet. Ein Beispiel hierfür kann aus einer Pumpe, einem Tank, einem Wärmetauscher und einem Bedienpanel bestehen.
ATO
Die Gesamtanzahl der Verpackungen auf Basis der kleinsten externen Verpackungseinheit muss gemeldet werden. Für die ATO reicht es nicht aus, nur Skids anzugeben. Es müssen die Kartons angegeben werden (kleinste Verpackungseinheit).
ENS
Ein Anmelder kann in der ENS mit der Angabe von nur Skids auskommen.
2.2 Unionswaren
Für Unionswaren, die von einem Hafen in der EU zu einem anderen Hafen transportiert werden, ohne einen Hafen außerhalb des Gebiets anzulaufen, muss keine ENS abgegeben werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Verbringen.
ATO
- Für Unionswaren, die in NL entladen werden, wird eine ATO mittels einer TSD-Nachricht eingereicht.
- In der TSD wird nicht auf die MRN der ENS verwiesen.
- In der TSD werden auf Master-Ebene die sogenannten „supporting documents“ aufgenommen, mit denen der Anmelder den Unionsstatus kenntlich macht.
- Für alle Waren in der Sendung muss der Anmelder Daten liefern, mit denen der Zoll den Unionsstatus kontrollieren kann.
Möglichkeiten, den Unionsstatus anzugeben
- C552 T2LSM.
- C619 Schifffahrtsmanifest
- C620 Dokument T2LF.
- C621 Nachweis Zollstatus.
- N380 Handelsrechnung.
- N825 Dokument T2L.
Für Waren, die in der ATO als Unionswaren angegeben werden, wird keine Erledigungsverpflichtung erstellt. Der Anmelder muss jedoch einen Verweis auf das betreffende POUS-Dokument aufnehmen. Dies gilt auch für Nicht-Unionswaren, bei denen eine der folgenden Codierungen im Feld „supporting documents“ verwendet wird.
Möglichkeiten, einen Nicht-Unionsstatus für Ladung anzugeben, bei der etwas Besonderes vorliegt
- C624 Formular 302.
- N820 Transit declaration (T).
- N821 Externer gemeinschaftlicher Zollversand (T1).
- N822 Interner gemeinschaftlicher Zollversand (T2).
- N925 TIR Carnet.
2.2.1 Ändern des Nicht-Unionsstatus nach Ankunft der Waren
- Waren wurden in den Niederlanden entladen und für diese Waren wurde eine ATO eingereicht.
- Aus der ATO geht hervor, dass die Waren den Status „Nicht-Unionswaren“ haben.
- Der Anmelder möchte den Status der Waren in der ATO auf „Unionswaren“ anpassen.
Änderung der ATO
- Um den Status der Waren anzupassen, reicht der Anmelder eine geänderte ATO ein.
- In der geänderten ATO nimmt der Anmelder auf Master-Ebene die sogenannten „supporting documents“ auf, mit denen der Anmelder den Unionsstatus kenntlich macht.
- In der geänderten ATO wird nicht auf die MRN der ENS verwiesen, da für Unionswaren keine ENS erforderlich ist. Läuft das Schiff einen Nicht-Unionshafen an (z. B. VK), gilt eine ENS-Pflicht für alle Waren an Bord des Schiffes.
- Für Waren, die in Nordirland geladen wurden, besteht keine ENS-Verpflichtung. Für diese Waren muss der Ladeort mit Ortsname und Ländercode (XI) und nicht mit einem UNlocode angegeben werden. Wird dennoch der UNlocode angegeben, muss auch die MRN der ENS in der ATO genannt werden.
- Für alle Waren in der Sendung muss der Anmelder Daten liefern, mit denen der Zoll den Unionsstatus kontrollieren kann.
- Die erstellte Erledigungsverpflichtung wird durch die Änderung der ATO zurückgedreht.
- Der Anmelder kann die ATO selbst ändern, auch nach Ankunft der Waren. Im Gegensatz zur alten Situation muss der Anmelder die Änderung nicht mehr über die Abteilung BU des Zolls beantragen.
2.3 Specials
2.3.1 Leere Container und Trailer
| Shipper Owned | Nicht-Shippers Owned | |
|---|---|---|
| ENS verpflichtend | Ja | Nein |
| TSD verpflichtend | Ja | Ja |
| AN über STI verpflichtend | Ja | Nein |
| Beförderungsvertrag | Ja | Nein |
| Transportdok. Type TSD (gefüllt) | Ja. N705 | Ja. N705 |
|
Transportdokument Referenznummer (gefüllt) |
Ja. B/L Sendungsnummer | Ja. Intern () Referenznummer |
| Verweis auf die ENS in der TSD | Situationsabhängig | Situationsabhängig |
| Durch Portbase in IFTCMS der TSD als verpflichtend setzen (noch mit PB und Seeverkehr abzustimmen) | Ja | Nein |
2.3.1.1 Nicht-Shippers owned
- Leere Container des Transportunternehmens/der Reederei.
- Hierfür wurde kein Beförderungsvertrag geschlossen.
- Es muss keine ENS eingereicht werden, aber wohl eine ATO.
ATO einreichen für leere Nicht-Shippers owned Container
- In der TSD besteht keine Verpflichtung, auf die MRN der ENS zu verweisen.
- In der TSD ist das Master-Dokument eine verpflichtende Angabe. Type und Nummer müssen den Anforderungen aus der MIG Zoll entsprechen.
- Auf Basis der TSD wird keine Erledigungsverpflichtung erstellt, sofern in der TSD im Feld „fullness“ Code A eingegeben wird, um anzugeben, dass der Container leer ist. Diese Bedingung gilt in der TSD für alle Ebenen, in denen leere Container aufgeführt sind (Master, Master-Item, House, House-Item).
- Anmeldung von Warencode und Gewicht sind verpflichtend:
- 86 09 00 90 00 Container und ähnliche Ladekisten.
- Das Gewicht des leeren Containers ist nicht null. Der Anmelder bestimmt das genaue Gewicht.
2.3.1.2 Shippers owned
- Leere Container von jemand anderem als dem Transportunternehmen/der Reederei.
- Hierfür wurde wohl ein Beförderungsvertrag geschlossen.
- Es müssen sowohl eine ENS als auch eine ATO eingereicht werden.
- Ob leere Container in der ENS aufgenommen werden müssen, hängt davon ab, ob für den betreffenden leeren Container ein Beförderungsauftrag vorliegt. Wenn ein Beförderungsauftrag für einen leeren Container besteht, handelt es sich um einen sogenannten „shippers owned“-Container. In diesem Fall muss der leere Container in der ENS angegeben werden
ATO einreichen für leere shippers owned Container:
Dies erfolgt auf die gleiche Weise wie bei nicht-shippers owned Containern. In der ATO gibt es keine Unterschiede zwischen beiden Arten leerer Container,
2.3.1 Militärgüter
ENS
- Bei Eingang militärischer Container-Sendungen in die Union muss für diese Militärgüter aufgrund von Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe h GVo.DWU keine ENS eingereicht werden.
- Es wird ein „Master NATO-Formular 302“ verwendet, das beim Zollamt Rotterdam Maasvlakte, Abteilung Verbringen und Ausgang (BU), zur Bearbeitung eingereicht wird.
- Siehe Zoll Kapitel 10.00.00 (Verbringen über See), Absatz 3.5.10 und Kapitel 12.80.00 Anmeldung mit dem Formular 302.
ATO
- In der TSD: kein Verweis auf die MRN der ENS.
- Wurde dennoch eine ENS eingereicht? Dann ist ein Verweis auf die MRN der ENS in der TSD optional.
- In der TSD muss Code C624 (Formular 302) verwendet werden. Der Code wird unter den „supporting documents“ angegeben. Code C624 kann auf 2 Ebenen angegeben werden: auf Consignment-Ebene oder auf House-Consignment-Ebene.
- Die TSD muss die Referenznummer des Formulars 302 enthalten. Jedes Formular 302 hat eine eindeutige Referenznummer, die in der TSD angegeben werden muss.
2.3.2 Cut & Run
- Das ungeplante Abfahren eines Schiffes aus dem niederländischen Hafen, bevor alle Waren entladen wurden, für die eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung gemacht wurde.
- Das Schiff kehrt danach in den niederländischen Hafen zurück, um die verbleibenden Waren zu entladen.
- Es muss keine neue ENS eingereicht werden, da das Schiff keine Nicht-Unionshäfen anläuft.
- Läuft das Schiff nach der ungeplanten Abfahrt einen Hafen außerhalb der Union an, müssen bei der Rückkehr in den NL-Hafen, um die verbleibenden Waren zu entladen, alle Formalitäten erfüllt werden (ENS und/oder ATO).
- Für die Bestimmung, ob die Waren angekommen sind, ist die Besuchsnummer des 1. Besuchs (ATA) maßgeblich.
ATO-Anforderungen
- Der Anmelder reicht beim ersten Besuch eine ATO für die Waren ein, die in den Niederlanden entladen werden.
- Nach der Rückkehr in den niederländischen Hafen muss für die beim ersten Besuch noch nicht entladenen Waren, für die bereits beim ersten Besuch eine ATO eingereicht wurde, keine neue ATO eingereicht werden. Der Anmelder muss jedoch beim Zoll um Erlaubnis bitten, dieses Verfahren anwenden zu dürfen.
- Wenn in einem anderen Hafen Waren zugeladen wurden, die in einem NL-Hafen entladen werden, muss für diese Waren wohl eine ATO abgegeben werden.
- Wenn ursprünglich für NL bestimmte Waren in einem anderen EU-Hafen entladen wurden, muss die ATO für diese Waren storniert werden.
2.3.3 Second Call (Re-entry)
- Ein ранее angekommenes Schiff verlässt nach teilweiser Entladung den niederländischen Hafen und läuft einen Nicht-Unionshafen an. Es handelt sich hierbei um eine geplante Abfahrt aus dem niederländischen Hafen.
- Zu einem späteren Zeitpunkt kehrt das Schiff in den niederländischen Hafen zurück, den es zuvor verlassen hat, um den Rest der Ladung zu entladen.
- In der ранее eingereichten ENS ist ein Re-entry-Indicator erforderlich. Dieser muss vom Anmelder bei der Einreichung der ENS angegeben worden sein.
ATO einreichen
- Die offenen Waren auf der ersten ATO werden storniert (durch den Anmelder der ATO).
- Der Anmelder der ATO reicht für den Second Call eine neue ATO ein.
- Die neue ATO ist identisch mit der ersten ATO:
- minus der bereits entladenen Ladung während des ersten Besuchs im zuerst angelaufenen Hafen;
- minus entladener Ladung im zwischenzeitlich angelaufenen Hafen, sofern diese während des ersten Besuchs im zuerst angelaufenen Hafen entladen worden wäre;
- plus der im zwischenzeitlich angelaufenen Hafen zugeladenen Ladung, die beim zweiten Besuch nach Rückkehr in den zuerst angelaufenen Hafen entladen wird.
- Es muss eine Verknüpfung zwischen der Call Reference Nummer und der B/L-Nummer bestehen.
2.3.4 Entladeabweichungen
- Art. 145 Abs. 3 DWU: Der späteste Zeitpunkt, zu dem eine ATO eingereicht werden muss, ist der Zeitpunkt der Gestellung der Waren.
- Gestellung ist die Mitteilung an den Zoll, dass die Waren angekommen sind und dass sie für eine Zollkontrolle zur Verfügung stehen.
- In der aktuellen Situation müssen Anmelder keine separate Gestellungsnachricht (Presentation Notification – PN) einreichen. Diese Mitteilung muss in den Niederlanden – außer bei Postsendungen, wenn diese im Postsortierzentrum ankommen – nicht eingereicht werden.
- Der niederländische Zoll leitet die Gestellung aus den Daten der Notification of Actual Time of Arrival (ATA) und der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (ATO) ab.
- Dieser Absatz behandelt Situationen, in denen für die zu entladenden Waren keine ATO eingereicht wurde, sowie Situationen mit Abweichungen zwischen der ATO und den tatsächlich entladenen Waren („Entladeabweichungen“). Die Situationen betreffen Waren und auch leere Container.
- Beachten Sie Art. 129 DWU (Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung) und Art. 146 DWU (Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung).
- Weitere Informationen finden Sie beim Zoll in Kapitel 10.00.00, Abschnitt 3.7.2 Änderung in der ATO und Ungültigerklärung, 3.9 Abweichungen (LINK) und in 4 Gestellung (LINK).
2.3.4.1 Hinzufügen overlanded units zu einer bereits eingereichten und akzeptierten ATO nach Ankunft
- Der Anmelder hat eine ATO eingereicht, die vom Zoll akzeptiert wurde.
- Nach dem Entladen in den Niederlanden stellt sich heraus, dass mehr Waren entladen wurden als in der ATO angegeben.
Wie muss die ATO geändert werden?
Situation 1: Overlanded units waren bereits in der ENS enthalten
- Der Anmelder reicht eine angepasste ATO ein, in der die overlanded units hinzugefügt wurden (innerhalb von 24 Stunden nach ATD).
Situation 2: Overlanded units waren noch nicht in der ENS enthalten
- Der Anmelder reicht für die overlanded units eine neue ENS beim Common Repository ein. Die bestehende ENS kann nicht geändert werden, da die Waren dieser ENS bereits gestellt wurden (ATO + ATA wurden abgegeben).
- Der Anmelder reicht für die overlanded units eine ATO mit Verweis auf die MRN der neuen ENS ein.
2.3.4.2 Vollständige Stornierung/Ungültigerklärung der ATO nach Ankunft
- Der Anmelder hat eine ATO eingereicht, die vom Zoll akzeptiert wurde.
- Das Schiff mit den Waren ist in NL angekommen.
- Die in der ATO angegebenen Waren werden vollständig nicht in den Niederlanden entladen (z. B. aufgrund einer Ausweichung).
Wie muss die ATO geändert werden?
Ungültigerklärung der ATO
- Wenn ein Teil der Waren, die in der ATO aufgeführt sind, nicht in NL entladen wird, muss der Anmelder die ATO ändern. Wenn alle Waren, die in der ATO aufgeführt sind, nicht in NL entladen wurden, muss der Anmelder die ATO widerrufen.
- Die Ungültigerklärung der ATO führt zum Widerruf der Erledigungsverpflichtung im Zollsystem.
- Die Ungültigerklärung der ATO führt zum Widerruf der Gestellungsinformation im Common Repository, wenn NL zuvor eine PN-Nachricht an das Common Repository gesendet hat.
- Der Zoll annulliert eine etwaige Kontrolle der shortlanded Waren in den Niederlanden nicht automatisch. Der Anmelder erhält eine Kontrollankündigung. Der Anmelder muss Kontakt mit dem Zoll aufnehmen, um die Kontrolle manuell annullieren zu lassen.
2.3.4.3 Entfernen shortlanded units nach Ankunft aus einer eingereichten und akzeptierten ATO
- Der Anmelder hat eine ATO eingereicht, die vom Zoll akzeptiert wurde.
- Das Schiff mit den Waren ist in NL angekommen.
- Ein Teil der in der ATO angegebenen Waren wird nicht in den Niederlanden entladen (shortlanded).
Wie muss die ATO geändert werden?
- Der Anmelder ändert die zuvor eingereichte ATO. Die ENS, auf die in der ATO verwiesen wird, bleibt intakt. Da die Waren bereits gestellt wurden, kann die ENS nicht mehr geändert werden.
- Der Zoll sendet geänderte Gestellungsinformationen an das Common Repository.
- Wenn shortlanded Waren in einem anderen Mitgliedstaat entladen werden, muss der Anmelder dort eine ATO einreichen.
- Eine etwaige Kontrolle von shortlanded Waren wird bei Ausweichung automatisch auf den anderen Mitgliedstaat verlagert.
- Die ATO kann bis spätestens 90 Tage nach Einreichung geändert werden.
- Die erstellte Erledigungsverpflichtung wird durch die Änderung der ATO angepasst.
2.3.5 TSD/REN Transhipment-Dienst
- Die REN kann/darf nicht eingereicht werden, bevor die ATO abgegeben wurde. Die REN kann jedoch gleichzeitig mit der ATO eingereicht werden, was in der Praxis häufig vorkommt.
- Die REN-Nachricht wird zu dem Zeitpunkt ausgelöst, zu dem die ATO endgültig akzeptiert wurde, und nach ATA des Besuchs.
Erläuterung
Confirmation of Exit wird nicht infolge der REN versendet. Die Bereinigung der ATO erfolgt erst, wenn die in der REN angegebenen Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben. Die Wiederausfuhrmitteilung wird mithilfe elektronischer Datenübermittlungstechniken eingereicht, und der Zoll stellt dem Anmelder eine Master Reference Number (MRN) zur Verfügung. Eine Wiederausfuhrmitteilung darf daher nicht vor der actual time of arrival (ATA) eingereicht werden. Für alle Waren, die an Bord eines Schiff werden, um das Zollgebiet der Union zu verlassen, muss eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Die Ausfuhranmeldung muss vom Transportunternehmen durch die elektronische Übermittlung des Zollmanifests bei Ausgang (auch „Frachtmeldung“ genannt – Customs Manifest at Exit – MFX) abgegeben werden. Im Zollmanifest bei Ausgang muss in jedem Fall die MRN der REN angegeben werden. Das Ausgangszollamt bestätigt spätestens am Arbeitstag weiter auf den Tag, an dem die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben, den Ausgang gegenüber dem Ausfuhrzollamt mit der Nachricht „Ergebnisse bei Ausgang“
2.3.6 Inhaber einer Linienverkehrsgenehmigung
Inhaber von Linienverkehrsgenehmigungen (RSS) müssen nach dem Übergang zur neuen ATO (spätestens 16. November 2026, 12:00 Uhr) keine ATO mehr für Unionswaren einreichen.
3. Validierungen und Fehlerbehandlungen
In der MIG ist angegeben, welche Daten in eine TSD aufzunehmen sind und ob diese Daten verpflichtend, optional oder konditional sind. Darüber hinaus enthält die MIG sogenannte Rules & Conditions (R&C). Die R&C beschreiben, welche Prüfungen und Validierung durchgeführt werden. Wenn die Daten einer ATO nicht den Anforderungen der R&C entsprechen, kann dies zu einer Ablehnung der ATO führen. Wenn eine ATO abgelehnt wird, sendet der Zoll hierzu eine Nachricht.
Nachstehend sind die Rules & Conditions aufgeführt, die im Folgenden erläutert werden. Außerdem wird je R&C beschrieben, welche Maßnahme ein Anmelder ergreifen muss, um eine korrekte ATO einzureichen.
3.1 Master-B/L-Nummer, die in mehreren ATO vorkommt
- In der TSD kann nur auf 1 Master Consignment verwiesen werden.
- Wenn zuerst auf Besuch A und danach auf Besuch B verwiesen wird, ist das Endergebnis, dass die Consignment mit Besuch B verknüpft ist.
3.2 Warehouse
- Für Waren an Bord eines Durchfahrers wird ATO mithilfe einer TSD-Nachricht eingereicht.
- Unter einem eingehenden Durchfahrer versteht man:
- ein aus See einlaufendes Schiff (oft ein Küstenmotorschiff) mit Nicht-Unionswaren, die für einen Hafen im Hinterland (z. B. Nijmegen oder einen Hafen in Deutschland) bestimmt sind;
- ein aus See eingelaufenes Schiff mit Nicht-Unionswaren, das im Hafen der ersten Einfuhr alle Förmlichkeiten bei der Einfuhr erfüllt und dort einen Teil der Nicht-Unionswaren entladen hat und mit den verbleibenden Nicht-Unionswaren weiter zu einem Hafen im Hinterland fährt.
- Das Feld „Warehouse“ (Genehmigungsnummer RTO-Lagerhalter) ist in der TSD verpflichtend. Wenn die Genehmigungsnummer nicht bekannt ist, kann ersatzweise ein Liegeplatzcode aus der N24-Tabelle des Zoll-Codebuchs verwendet werden.
- Durchfahrer: Der Anmelder muss bei der Genehmigungsnummer des RTO-Lagerhalters einen alternativen Wert eingeben, nämlich „Passing Through Without Unloading“ (rule R-CARGO-033).
- Für den Transport ins Hinterland muss ein T1-Dokument eingereicht worden sein. Dieses muss auf die Master-B/L-Nummer in der TSD verweisen.
- Werden Waren in NL eingeführt? Dann eine Einfuhranmeldung abgeben.
- Werden Waren in NL gelagert? Dann eine Lageranmeldung abgeben.
- Werden Unionswaren „eingebracht“? Dann den Unionsstatus mithilfe von „supporting documents“ in der ATO nachweisen.
3.3 Zu informierende Partei
Auf Master-Ebene gilt in der ATO Folgendes:
- Wenn der Empfänger bekannt ist, ist es nicht verpflichtend (optional), die zu informierende Partei auszufüllen.
- Wenn der Empfänger unbekannt ist, muss die zu informierende Partei ausgefüllt werden. Diese Verpflichtung gilt nur für eine TSD mit House- und Masterdaten. Bei einer TSD nur mit Masterdaten ist die zu informierende Partei optional. Der Empfänger muss immer ausgefüllt werden.
- Code10600 (CL701) bedeutet Empfänger unbekannt.
Auf House-Ebene kann keine zu informierende Partei gemeldet werden und der Code 10600 ist nicht anwendbar. Hier sind Absender und Empfänger immer verpflichtend.
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