Die Prozedur ist allgemein.
Das Port Community System von Portbase oder der Dienst Notification of Arrival ist nicht verfügbar, deshalb kann die Meldung „Arrival at Exit“ nicht an den Zoll übermittelt werden. Eine eventuelle Kontrollmitteilung des Zolls wird ebenfalls nicht gesendet.
Informationen zu Störungen finden Sie unter https://status.portbase.com. Sollte die Störung dort nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Wie sollte man sich während der Störung verhalten?
Portbase empfiehlt, zu warten, bis das System wieder betriebsbereit ist. Sollte das Warten keine Option sein, weil das Schiff im Begriff ist, auszulaufen, sollte mit der Zollbehörde/Rotterdam abgeklärt werden, ob das Notverfahren angewendet werden kann.
Ausgangs-Zoll/Rotterdamer Hafen/Maasvlakte: (088) 153 48 50
Bei Zustimmung senden Sie eine E-Mail an douane.drh.maasvlakte.kwaliteit@douane.nl mit der MRN-/LRN- oder EORI-Nummer, dem Zeitpunkt des Eintreffens der Fracht und dem Standort der Güter. Der Zoll kann die Ankunft dann manuell melden.
Wie sollte man sich nach der Störung verhalten?
Portbase wird die Meldungen nach der Störung weiterbearbeiten.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen über die Bearbeitung der Exportdokumente an unseren Kundendienst.
Das Zollsystem ist nicht verfügbar, daher kann keine Ausfuhranmeldung erstellt werden und/oder es ist nicht möglich, die Ankunft beim Zoll zu registrieren. Eine eventuelle Kontrollmitteilung des Zolls wird ebenfalls nicht gesendet.
Eine Störung im Zollsystem wird über eine Servicenachricht unter https://nh.douane.nl/#abonneren gemeldet.
Wie sollte man sich während der Störung verhalten?
Der Zoll kann bei einer Störung das Notverfahren auslösen. Die anwendbaren Zoll-Notverfahren hängen von dem Land ab, in dem die Anmeldung erfolgt.
Notverfahren Niederlande
Notverfahren Deutschland
Notverfahren Belgien
Erstellen Sie die Dokumente für das Notverfahren. Wenn das Notverfahren angewandt wird, können Sie folgendermaßen vorgehen.
Notverfahren Ausfuhr Anmeldesystem AGS/DMS:
Senden Sie eine E-Mail an douane.drh.maasvlakte.kwaliteit@douane.nl mit den entsprechenden Begleitdokumenten, der MRN-/LRN- oder EORI-Nummer, dem Zeitpunkt des Eintreffens der Fracht und dem Standort der Güter.
Wie sollte man sich nach der Störung verhalten?
Das niederländische Zollsystem ist vollständig automatisiert. Damit das Zollverfahren reibungslos abläuft, ist es daher notwendig, dass Sie trotzdem auch nach dem Ende der Störung eine elektronische Anmeldung einreichen. Sie erhalten dann vom Zoll eine neue Dokumentennummer. Für dieses Dokument ist keine Ankunftsvermeldung erforderlich. Das Dokument muss auch nicht auf dem Manifest angegeben werden. Die Nummer des Notdokuments muss allerdings auf dem Manifest angegeben werden.
Im Falle einer Störung in einem Zollsystem außerhalb der Niederlande erkundigen Sie sich bitte beim dortigen Zoll, wie Sie nach einer Störung vorgehen sollen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen über die Bearbeitung der Exportdokumente an unseren Kundendienst.