Die Prozedur ist allgemein.
Das Port Community System van Portbase ist nicht verfügbar; hierdurch kann das Terminal nicht mitteilen, dass eine Sendung am Terminal angekommen ist. Hierdurch kann die „Arrival at Exit“ (Gestellung) nicht von Portbase aus der Zollbehörde gemeldet werden. Somit wird auch keine etwaige Kontrollmeldung der Zollbehörde geschickt.
Informationen über Störungen können Sie https://status.portbase.com/ finden Wenn die Störung nicht angegeben ist, können Sie Kontakt zum Portbase Service Desk aufnehmen.
Was ist während der Störung zu tun?
Wenn das Terminal von Portbase die Meldung Export-Dokumentation erhalten hat, kann die Zollbehörde für eine manuelle Ankunftsregistrierung im Zollsystem sorgen und angeben, ob die Ladung inspiziert werden soll. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer (Terminal-)Kontaktperson bei der Zollbehörde auf.
Wenn das Terminal die Meldung Export-Dokumentation nicht erhalten hat, kann das Terminal das Equipment trotzdem auf das Gelände lassen. In diesem Fall wird das Terminal selbst die Dokumentnummer und den Dokumenttyp von der Zollbehörde, die Buchungsnummer sowie die Equipment-Nummer selbst registrieren.
Rücksprache mit der Zollbehörde darüber, welche Möglichkeiten es im Hinblick auf die Kontrollankündigungen gibt.
Was ist nach der Störung zu tun?
Portbase wird nicht bearbeitete „Gate-in“-Berichte nach der Störung doch noch behandeln.
Das Zollsystem ist nicht verfügbar; hierdurch kann die Zollbehörde die Ankunft nicht registrieren und infolge dessen keine Inspektion der Ladung ankündigen.
Was ist während der Störung zu tun?Eine Störung wird über einen Servicebericht gemeldet, und zwar unter: https://nh.douane.nl/en/
Die Zollbehörde kann im Falle einer Störung das Notprozedur in Gang setzen. Die Notprozeduren der Zollbehörde finden Sie auf der Website der Zollbehörde unter: Notprozeduren Zollbehörde (belastingdienst.nl)
Was ist nach der Störung zu tun?
Bitte beachten: Die „Arrival at exit“ muss dem Zoll-Manifest immer vorausgehen. Wenn Sie während der Störung eine Abfahrt haben, können Sie mit den Schiffsmaklern vereinbaren, dass das Zoll-Manifest erst, nachdem alle Ankunftsmeldungen bei der Zollbehörde bearbeitet worden sind, verschickt wird.
Informieren Sie Ihre Kontaktperson bei der Zollbehörde.
Zollbehörde
+31 (0)88 – 15 34 850
douane.noodprocedure.ecs@belastingdienst.nl
https://odb.belastingdienst.nl/
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