Beim Ausfüllen der Transportgerätekennung können die folgenden Richtlinien verwendet werden:
- Bei begleiteten Transporten: die Zulassungsnummer des Zugfahrzeugs (ohne Bindestriche, NL-AB-99 als NLAB99 eingeben).
- Bei Anhängern (unbegleitet): die Anhängernummer, wie sie am Anhänger angebracht ist.
- Für andere Fahrzeuge: die Fahrgestellnummer (VIN-Nummer).