Notification Local Clearance


Optimale Nutzung der vereinfachten Zollregelungen, um von Übersee eingetroffene Güter unter der DIN-Regelung (Local Clearance Einfuhr) in den freien Verkehr oder unter der DEN-Regelung (Local Clearance Zolllager) in ein Zolllager zu bringen.

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Häufig gestellte Fragen

Prozess-Fortschritt

Die Terminalbenachrichtigung bleibt auf „nicht versendet“ stehen. Was mache ich?

Kontrollieren Sie, ob das Terminal an den Dienst Notification Local Clearance angeschlossen ist. In diesem Dokument können Sie nachprüfen, welche Terminals Dokumentvoranmeldungen unter der Local-Clearance-Regelung gestatten und ob sie vorher eine Genehmigung verlangen. Schauen Sie dazu bei den Dokumenttypen Local Clearance (Zolllager/Einfuhr).

Sollte das Terminal nicht angeschlossen sein, dann ist es korrekt, dass keine Meldung an das Terminal geht. Sie müssen die Waren unter einer anderen Regelung beim Terminal abholen.

Wenn das Terminal doch angeschlossen ist, haben Sie wahrscheinlich noch keine Genehmigung vom Terminal bekommen, die Local-Clearance-Regelung bei diesem Terminal anzuwenden. Lesen Sie hier nach, wie Sie diese Genehmigung bekommen.

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Fehlermeldungen

Die Terminalbenachrichtigung bleibt auf „nicht versendet“ stehen. Was mache ich?

Kontrollieren Sie, ob das Terminal an den Dienst Notification Local Clearance angeschlossen ist. In diesem Dokument können Sie nachprüfen, welche Terminals Dokumentvoranmeldungen unter der Local-Clearance-Regelung gestatten und ob sie vorher eine Genehmigung verlangen. Schauen Sie dazu bei den Dokumenttypen Local Clearance (Zolllager/Einfuhr).

Sollte das Terminal nicht angeschlossen sein, dann ist es korrekt, dass keine Meldung an das Terminal geht. Sie müssen die Waren unter einer anderen Regelung beim Terminal abholen.

Wenn das Terminal doch angeschlossen ist, haben Sie wahrscheinlich noch keine Genehmigung vom Terminal bekommen, die Local-Clearance-Regelung bei diesem Terminal anzuwenden. Lesen Sie hier nach, wie Sie diese Genehmigung bekommen.

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Allgemeines

Bei welchen Terminals kann ich Notification Local Clearance nutzen?

Die meisten Terminals, die an Portbase angeschlossen sind, unterstützen die Local-Clearance-Regelung der Zollbehörde. Nahezu alle Terminals kontrollieren jedoch erst Ihre Zollgenehmigung, bevor sie Local-Clearance-Meldungen genehmigen.

In diesem Dokument können Sie nachprüfen, welche Terminals Dokumentvoranmeldungen unter der Local-Clearance-Regelung gestatten und ob sie vorher eine Genehmigung verlangen. Schauen Sie dazu bei den Dokumenttypen Local Clearance (Zolllager/Einfuhr).

Verlangt das Terminal eine Genehmigung? 

Dann nehmen Sie Kontakt zur Abteilung Sales von Portbase auf und geben Sie an, bei welchen Terminals Sie die Local-Clearance-Regelung nutzen möchten. Wir informieren Sie über den Genehmigungsablauf bei diesen Terminals.

Nach der Genehmigung können Sie für Waren, die Sie unter die Local-Clearance-Regelung stellen, Dokumentvoranmeldungen an das Terminal schicken. Von dem Dienst Notification Local Clearance aus machen Sie dies mit dem Button „Terminal informieren“.

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Kann ich Notification Local Clearance auch für Waren verwenden, die per Fähre transportiert werden?

Ja, auch von den Fährterminals aus können Sie Waren unter die Local-Clearance-Regelung stellen. Im Dienst Notification Local Clearance können Sie die Fährsendungen finden, indem Sie im Feld „B/L“ die Sendungsnummer eintragen, die Sie vom Fährbetreiber erhalten haben.

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