Die Prozedur ist allgemein.
Das Port Community System van Portbase ist nicht verfügbar; dies macht es unmöglich, das Manifest an die Zollbehörde d über die Meldung Ladung Export vorzunehmen.
Was ist während der Störung zu tun?
Informationen über Störungen können Sie https://status.portbase.com/ finden Wenn die Störung nicht angegeben ist, können Sie Kontakt zum Portbase Service Desk aufnehmen.
Sie haben 1 Arbeitstag nach Abfahrt des Schiffes Zeit, das Manifest an den Zoll zu senden.
Sollte diese Zeit noch nicht vorüber sein, warten Sie dann, bis die Störung behoben ist.
Wenn Sie infolge der Störung nicht in der Lage sind, Ihr Manifest innerhalb des spätesten Abgabedatums einzureichen, dann melden Sie dies über die E-Mail (douane.noodprocedure.ecs@belastingdienst.nl) an die Zollbehörde, dass Sie infolge einer Störung nicht in der Lage sind, ein elektronisches Manifest einzureichen Geben Sie im Betreff der E-Mail die Zollerklärungsstellennummer des Zollbüros an, für welches das Manifest bestimmt ist.
Was ist nach der Störung zu tun?
Die Manifeste, die Sie während der Störung nicht einreichen können, müssen zu einem späteren Zeitpunkt noch elektronisch verschickt werden. Neue Manifeste können über die übliche Prozedur eingereicht werden. Falls Sie Fragen haben, können Sie Kontakt zum Service Desk von Portbase aufnehmen.
Das Zollsystem ist nicht verfügbar; hierdurch kann die Zollbehörde das Manifest nicht in Empfang nehmen.
Was ist während der Störung zu tun?
Eine Störung im Zollsystem wird über einen Servicebericht gemeldet, und zwar unter: https://nh.douane.nl/en/
Sie haben 1 Arbeitstag nach Abfahrt des Schiffes Zeit, das Manifest an den Zoll zu senden.
Wenn Sie keinen elektronischen Manifestbericht verschicken können, warten Sie damit bitte, bis das System wieder funktioniert.
Ist die Störung vorbei? Dann müssen Sie schnellstmöglich, spätestens jedoch am ersten, auf die Störung folgenden Arbeitstag, die Manifestberichte elektronisch einreichen. Auf diese Weise wird dem Anmelder (oder seinem Vertreter) eine Bestätigung geschickt, dass die Waren die Europäische Union verlassen haben. (Siehe ebenfalls den Quellentext zur Notprozedur Zollbehörde)
Das Terminalsystem ist nicht verfügbar; hierdurch sind möglicherweise keine Ankunftsmeldungen (Gestellungen) an die Zollbehörde verschickt werden. Zudem sind möglicherweise keine Ladebestätigungen in der Meldung Ladung Export sichtbar.
Was ist während der Störung zu tun?
Überprüfen Sie in der Meldung Ladung Export, ob alle Export- und NCTS-Sendungen auf dem Manifest eine Ankunftsmeldung (Gestellung) aufweisen. Sollte das nicht er Fall sein, warten Sie das Ende der Terminalstörung ab, bis alle Sendungen freigegeben sind. Verschicken Sie erst danach Ihr Manifest.
Wenn Sie infolge der Störung nicht in der Lage sind, Ihr Manifest innerhalb des spätesten Abgabedatums einzureichen, dann melden Sie dies über die E-Mail (douane.noodprocedure.ecs@belastingdienst.nl) an die Zollbehörde, dass Sie infolge einer Störung nicht in der Lage sind, ein elektronisches Manifest einzureichen Geben Sie im Betreff der E-Mail die Zollerklärungsstellennummer des Zollbüros an, für welches das Manifest bestimmt ist.
Wenn für alle Export- und NCTS-Sendungen wohl eine Gestellung vorliegt, aber keine Ladebestätigungen sichtbar sind; prüfen Sie dann beim Terminal, ob alle Equipments entsprechend der Ladeliste verladen wurden. Sollte das der Fall sein, können Sie das Manifest versenden. Sollte das nicht der Fall sein, passen Sie die Ladeliste entsprechend den Anweisungen des Terminals an.
Was ist nach der Störung zu tun?
Neue Manifeste können über die übliche Prozedur eingereicht werden.
Falls Sie Fragen haben, können Sie Kontakt zum Service Desk von Portbase aufnehmen.
Zollbehörde
Rotterdamer Hafen
+31 (0)88 – 153 48 50
douane.noodprocedure.ecs@belastingdienst.nl
https://odb.belastingdienst.nl/
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