Muss ich aus dem VK zurückkehrende Verpackungsmittel (Rollcontainer, Fässer, Verpackungsmaterial) voranmelden?

Im Prinzip hat das Verpackungsmittel den Unions-Status verloren und es muss eine Zollerklärung gemacht werden, um den Waren erneut den Unions-Status zu geben.
Wie es funktioniert:

  • Im Fall von Deepsea/Shortsea: Sie müssen eine Einfuhrerklärung oder Transiterklärung machen. Die Dokumentnummer dieser Erklärung muss anschließend über Notification Import Documentation beim Terminal vorangemeldet werden.
  • Für den Fährverkehr wurde eine spezielle Vereinbarung getroffen:
  1.  Der Fährbetreiber darf in Ihrem Namen eine Erklärung abgeben.
  2. Der Fährbetreiber übernimmt auch die Dokumentvoranmeldung für Sie.
  3. Sie brauchen keine Erklärung bei der Zollbehörde einreichen und müssen auch kein Dokument voranmelden.

Bitte beachten! Geben Sie in Ihrer Buchung bei der Fährgesellschaft deutlich an, dass Sie Leergut transportieren. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Zollvorschriften einhalten (nur auf Holländisch).

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