Dieses Verfahren gilt nur für Ausfuhrsendungen des Typs TG1 und TG2.
Das Port Community System van Portbase ist nicht verfügbar; hierdurch kann das Terminal nicht mitteilen, dass eine Sendung am Terminal angekommen ist. Hierdurch kann die „Ankunftsmeldung“ nicht von Portbase an die Zollbehörde erfolgen. Somit wird auch keine etwaige Kontrollmeldung der Zollbehörde geschickt.
Informationen über Störungen können Sie https://status.portbase.com.finden Wenn die Störung nicht angegeben ist, können Sie Kontakt zum Portbase Service Desk aufnehmen.
Was ist während der Störung zu tun?
Wenn das Terminal von Portbase die Meldung Export Dokumentation erhalten hat, muss die Zollbehörde für eine manuelle Ankunftsregistrierung im Zollsystem sorgen und angeben, ob die Ladung inspiziert werden soll. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer (Terminal-)Kontaktperson bei der Zollbehörde auf.
Wenn das Terminal die Meldung Export-Dokumentation nicht erhalten hat, kann das Terminal das Equipment trotzdem auf das Gelände lassen, wenn die Zollbehörde das NCTS-Dokument abmelden kann. Nehmen Sie Rücksprache mit der Zollbehörde, wie Sie am besten vorgehen können. Darüber hinaus wird das Terminal selbst die Dokumentnummer und den Dokumenttyp von der Zollbehörde, die Buchungsnummer sowie die Equipment-Nummer registrieren.
Was ist nach der Störung zu tun?
Portbase wird nicht bearbeitete „Gate-in“-Berichte nach der Störung doch noch behandeln.
Wir empfehlen die Ankunft am Terminal in „Track & Trace“ zu überprüfen.
Das Zollsystem ist nicht verfügbar; hierdurch kann die Zollbehörde die Ankunft nicht registrieren und infolge dessen keine Inspektion der Ladung ankündigen oder einen Freigabebericht verschicken.
Was ist während der Störung zu tun?
Eine Störung im Zollsystem wird über einen Servicebericht gemeldet, und zwar unter: https://nh.douane.nl/en/
Die Zollbehörde kann im Falle einer Störung die Notprozedur in Gang setzen. Die Notprozeduren der Zollbehörde finden Sie auf der Website der Zollbehörde unter: Notprozeduren Zollbehörde (belastingdienst.nl)
Was ist nach der Störung zu tun?
Bitte beachten: Die „Ankunftsmeldung“ muss dem Zoll-Manifest immer vorausgehen. Wenn Sie während der Störung eine Abfahrt haben, können Sie mit den Schiffsmaklern vereinbaren, dass das Zoll-Manifest erst, nachdem alle Ankunftsmeldungen bei der Zollbehörde bearbeitet worden sind, verschickt wird..
Informieren Sie Ihre Kontaktperson bei der Zollbehörde.
Das Port Community System van Portbase ist nicht verfügbar; hierdurch kann das Terminal nicht mitteilen, dass eine Sendung am Zugangstor des Terminals steht. Falls die Zollbehörde eine Inspektion der Ladung durchführen will, kann sie dies hierdurch nicht angeben.
Was ist während der Störung zu tun?
Wenn Sie über einen Terminalschalter verfügen und Exportdokumente persönlich annehmen, können Sie diese selbst bei Portbase registrieren, und zwar über die Webbildschirme. Wenn Sie die Ankunft über die Webbildschirme melden, wird die „Ankunftsmeldung“ an die Zollbehörde gesendet.
Für Equipments, die direkt geladen werden müssen, legen Sie den Antrag bei der Zollbehörde vor, die Equipments manuell im Terminalsystem zu deblockieren.
Was ist nach der Störung zu tun?
Alle noch nicht verschickten Ankunftsmeldungen können Portbase über die übliche Prozedur gemeldet werden.
Zollbehörde
+31 (0)88 – 153 48 50
https://odb.belastingdienst.nl/
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